Honorar |
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Die Honorarabrechnung von Privatgutachten erfolgt über eine Honorartabelle. Die primäre Bemessungsgrundlage des Honorars ist der Objektwert. Liegen wertbeeinflussende Rechte vor (z.B. Bewertung von Wohnungs- oder Erbbaurechten, Baulasten, Renten- und Pflegeverpflichtungen etc.) fällt das Honorar in eine höhere Schwierigkeitsstufe. |
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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI.pdf) |
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