Honorar
Die Honorarabrechnung von Privatgutachten erfolgt über eine Honorartabelle. Die primäre Bemessungsgrundlage des Honorars ist der Objektwert. Liegen wertbeeinflussende Rechte vor (z.B. Bewertung von Wohnungs- oder Erbbaurechten, Baulasten, Renten- und Pflegeverpflichtungen etc.) fällt das Honorar in eine höhere Schwierigkeitsstufe.
Zusatzleistungen (z.B. Aufmaß, Flächenberechnungen etc.) werden als Zeithonorar abgerechnet; alle Honorar-Angaben in € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. |
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI.pdf) [15 KB]
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